Fortbildung über das Chancen-Aufenthaltsgesetz
Am 31.12.2022 trat das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ in Kraft. Geduldete können zunächst relativ voraussetzungslos eine 18monatige Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in dieser Zeit die Voraussetzungen für ein längerfristiges Bleiberecht in Deutschland zu schaffen, u. a. der Nachweis der Lebensunterhaltssicherung, deutsche Sprachkenntnisse und Erfüllung der Passpflicht.
Rechtsanwältin Ingvild Geyer-Stadie und Florian Haas geben einen Überblick über die Verbesserungen und Verschlechterung Gesetzesänderungen zu Chancenaufenthaltsgesetzes.
Beide RA sind Fachanwälte für Migrationsrecht und verfügen über langjährige Berufserfahrung in diesem Rechtsgebiet. Sie beraten zudem seit vielen Jahren ehrenamtlich u. a. im Rechtshilfe München e.V.. In der Rechtshilfe München beraten Anwält*innen zu aufenthalts- und asylrechtlichen Fragen und Anliegen, die sich aus Ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation ergeben.
Raum: Kleiner Saal 211+212
Veranstaltende*r: Rechtshilfe München und Migration macht Gesellschsft e.V.
Eintritt: Frei, um Anmeldung wird gebeten
Kategorie:
Kontakt: Levent Askar, l.askar@migration-macht-gesellschaft.de